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Hinweis: Ausweiskopien

By admin - Posted on 07 Oktober 2011

Mittlerweile können wir beobachten, dass das BKA dazu übergegangen ist, pauschal eine beglaubigte oder bestätigte Kopie des Personalausweises einzufordern, wenn Auskunftsersuchen an die Behörde gestellt werden. Ob dies eine Reaktion auf die Kampagne „60 Jahre Geheimniskrämerei sind genug!“ oder Ausdruck der generell fortschrittlichen Haltung des BKA zum Datenschutz darstellt, ist unerheblich.

Wir halten das Vorgehen des BKA für fragwürdig, da wir darin u.a. einen Verstoß gegen den Grundsatz der Kostenfreiheit eines Auskunftsersuchens nach § 19 Abs. 7 BDSG sehen. Die Einsicht in die eigenen Daten ist keine großzügige Geste derjenigen, die die Daten sammeln, sondern der „Preis“ den sie dafür bezahlen müssen, dass sie die Daten überhaupt speichern. Diese Praxis an sich ist schon abzulehnen, aber das Verhalten des „Datenschutzbeauftragten“ des BKA kann nur als bewusstes politisches Manöver angesehen werden, um Auskünfte generell zu erschweren oder zumindest zu verzögern. Uns ist auch nicht klar, vor welcher Form des „Missbrauchs“ das BKA sich und die anfragenden Menschen durch die Forderung nach einer beglaubigten Kopie schützen möchte? Uns fallen diverse Dinge ein, die nach dem Verlust eines Personalausweises für die Finder_in sinnvoller sein würden, als eine Auskunftsersuchen zu stellen.

Nichtdestotrotz müsst ihr damit rechnen, dass das BKA euch eine Auskunft verweigert, bis ihr der Forderung nach einer bestätigten/beglaubigten Kopie eures Ausweises nachgekommen seid. Die Beglaubigung einer Kopie kann von vielen Verwaltungsstellen durchgeführt werden. Eine gute erste Anlaufadresse sind ASten und Studierendensekretariate. Ganz sicher bekommt ihr die Kopie beim lokalen Bürgeramt – allerdings kostet dies in der Regel eine Gebühr um die 5 Euro (Tipp: Kopie vorher selbst anfertigen und dabei Vorder- und Rückseite auf eine Seite kopieren). Eine bestätigte Kopie könnt ihr kostenlos auf einer Polizeiwache bekommen. Nennt als Grund dafür, dass ihr sie für ein Auskunftsersuchen benötigt und verweist im Zweifelsfall auf die Praxis des BKA. Die Beamt_innen dürfen ruhig wissen, welchen Kolleg_innen sie die zusätzliche Arbeit zu verdanken haben.

Das letzte Aktionswochenende der Kampagne findet am 15./16.10.2011 statt. Zeigen wir dem BKA, dass wir unser Recht auf die eigenen Daten weiter einfordern und uns auch von offensichtlichen Verzögerungstaktiken nicht abschrecken lassen!

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